1) Präambel
Die Watchvest GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 127448, E-Mail:
info@watchvest.com (im Folgenden „WATCHVEST“) betreibt das Webangebot www.watchvest.com, das eine technische Lösung zum Handel von unverbrieften tokenisierten Schuldverschreibungen und anderen tokenisierten Finanzinstrumenten (im Folgenden „Investment-Token“) sowie zur Informationsdarstellung betreffend Kapitalanlagemöglichkeiten für Emittenten solcher Finanzinstrumente bietet.
Nutzer, die sich in dem Webangebot registriert haben (im Folgenden „Nutzer“), haben Zugriff auf den Watchvest-Markplatz (im Folgenden “Marktplatz”). Über den Marktplatz können Nutzer sich über Investment-Token verschiedener Emittenten informieren und diese, nach Abschluss des Identifizierungsverfahrens nach dem Geldwäschegesetz unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Bedingungen des jeweiligen Angebots zeichnen.
Zusätzlich stellt Watchvest den Nutzern über das Webangebot einen Sekundärmarkt für den Handel mit zuvor durch Watchvest vermittelten Investment-Token zur Verfügung (im Folgenden „Sekundärmarkt“). Über den Sekundärmarkt haben Nutzer die Möglichkeit, die von ihnen gezeichneten Investment-Token zum Verkauf anzubieten oder Kaufangebote für Investment-Token abzugeben sowie anzunehmen.
Watchvest leistet keine Vermögens-, Rechts- Anlage- oder Steuerberatung. Es wird Nutzern vor Zeichnung eines von Watchvest vermittelten Investment-Tokens empfohlen, eine Beratung durch entsprechend fachkundige Experten einzuholen.
2) Definitionen
Für Zwecke dieser Nutzungsbedingungen gelten, soweit die Begriffe nicht im Text selbst definiert sind, die folgenden Definitionen:
- „Anbieter“: Die Person oder Gesellschaft, die ein Investment-Token einer Emittentin öffentlich anbietet;
- „Anlagevermittlung“: Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG); dies beinhaltet das Zusammenführen von Nutzern des Webangebots mit dem Ziel der Anschaffung und Veräußerung von Investment-Token durch die Nutzer; Investment-Token sind Finanzinstrumente im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG.
- „Besucher“: Jeder unregistrierte Besucher des Marktplatzes;
- “Blockchain”: Ein digitales Kontobuch zur Abbildung der Investment-Token, bzw. der Zugriffs- und Verfügungsberechtigung im Hinblick auf Investment-Token und auf die durch Investment-Token verkörperten Rechte (Schuldverschreibung). Hierbei handelt es sich um eine zugangsbeschränkte und privat betriebene Ethereum Blockchain Instanz, die nicht mit der öffentlichen (public) Ethereum Blockchain verbunden ist;
- „Emittent“: Die Person oder Gesellschaft, welche den Investment-Token auf Grund eines öffentlichen Angebots ausgibt;
- “WATCHVEST App”: Eine App, über die Nutzer auf das Wallet zugreifen können, sobald diese ausgerollt ist. Um das Leistungsangebot der Watchvest App in Anspruch nehmen zu können, muss der Nutzer sich zuvor in dem Webangebot von Watchvest registrieren. Mit dem im Rahmen der Registrierung erstellten Nutzerprofil können die Funktionen der Watchvest App genutzt werden;
- “Webangebot”: www.watchvest.com ist ein Internetangebot, über das Watchvest einen Marktplatz und einen Sekundärmarkt zum Handel mit Investment-Token betreibt.
- “Tokenisierung“ oder „tokenisiert”: Digitale Abbildung/ digitales abbilden eines Anspruchs oder Werts, insbesondere also von bestimmten Rechten und Pflichten, sowie einer damit zusammenhängenden Verfügungsberechtigung/Übertragbarkeit. Hierbei ist die digitale Abbildung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung und tatsächlicher Übung mit einer (Verfügungs-) Berechtigung verbunden;
- “Transaktion“: Jeder An- oder Verkauf von Investment-Token. Bei einem gestückelten Ankauf oder Verkauf gilt jeder einzelne An- oder Verkauf als Transaktion.
- „Zeichnung“: Die Abgabe einer Willenserklärung, welche den Erwerb eines Investment-Tokens durch einen Vertragsabschluss beabsichtigt.
3) Vertriebsstruktur der Watchvest
Für die Nutzung des Marktplatzes und des Sekundärmarktes gelten ausschließlich die in diesem Dokument genannten „Nutzungsbedingungen für den Watchvest-Marktplatz und Watchvest-Sekundärmarkt“ der Watchvest (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“). Die jeweils aktuell gültige Fassung der Nutzungsbedingungen kann unter www.watchvest.com eingesehen und heruntergeladen werden.
Von der bloßen Nutzung des Marktplatzes und des Sekundärmarkts abzugrenzen sind (1.) die Nutzung der FINEXITY-Plattform, (2.) die Vermittlung der auf dem Marktplatz und dem Sekundärmarkt gehandelten Investment-Token, (3.) die Nutzung eines elektronischen Zahlungsdienstanbieters und (4.) die Einbindung eines Identifikationsdienstleisters.
Integration in die FINEXITY-Plattform
Die unter IV. und V. näher bezeichneten, von Watchvest gebotenen Nutzungsmöglichkeiten in Form des Marktplatzes und des Sekundärmarkts basieren auf einer von der FINEXITY AG (im Folgenden „FINEXITY“) betriebenen technischen Plattform (im Folgenden: „FINEXITY-Plattform), welche die Infrastruktur für die Nutzung auf dem Marktplatz und dem Sekundärmarkt bereitstellt. Im Zuge der Registrierung des Nutzers über Watchvest erfolgt eine Anbindung des Nutzers an die FINEXITY-Plattform, wodurch der Nutzer einen separaten Plattformnutzungsvertrag mit FINEXITY abschließt. Dabei wird das Vertragsverhältnis mit FINEXITY im Laufe des Registrierungsprozesses auf dem Marktplatz durch gesonderte Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Nutzer begründet.
Jeder Nutzer benötigt zur Abwicklung von Geschäften mit Investment-Token über den Marktplatz und/oder den Sekundärmarkt eine individuelle Wallet, die dem Nutzer durch FINEXITY im Rahmen des Plattformnutzungsvertrages bereitgestellt wird.
Für die Nutzung der FINEXITY-Plattform und die im Rahmen des Plattformnutzungsvertrages bereitgestellten Funktionen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von FINEXITY, die im Zuge der Registrierung auf der Plattform dem Nutzer separat zur Verfügung gestellt werden und das Vertragsverhältnis mit FINEXITY bestimmen.
E-Wallet
Im Rahmen der Nutzung des Webangebots muss jeder Nutzer ein digitales Zahlungs- und E-Geld-Konto (im Folgenden: „E-Wallet“) bei einem (elektronischen) Zahlungsdienstleister (im Folgenden: „Zahlungsdienstleister“), z.B. Mangopay, eröffnen. Diese E-Wallet ist über die FINEXITY-Plattform in das Nutzerkonto integriert und ermöglicht die elektronische Zahlungsabwicklung sowohl auf dem Marktplatz, als auch auf dem Sekundärmarkt. Die Einbindung des E-Wallet richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Zahlungsdienstleisters, welche durch separaten Vertragsschluss zwischen Nutzer und Zahlungsdienstleister einbezogen werden.
Identifikationsdienstleister
Im Rahmen des Registrierungsprozesses erfolgt die Einbindung eines Dienstleisters zur Verifizierung der Identität des Nutzers, z.B. „IDnow“. Die Einbindung der Identifizierungsdienstleistung des jeweiligen Dienstleisters sowie ein entsprechender Vertragsschluss zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister erfolgen unabhängig von diesen Nutzungsbestimmungen und werden dem Nutzer im Zuge der Registrierung über Watchvest ermöglicht.
4) Vermittlung und Erwerb von Investment-Token über den Watchvest-Marktplatz
a) Vermittlung auf dem Marktplatz
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Identifizierungsverfahrens nach den anwendbaren Geldwäschebestimmungen besteht für den Nutzer die Möglichkeit, Watchvest mit der Vermittlung von Investment-Tokens verschiedener Emittenten zu betrauen.
Im Zuge der Anlagevermittlung stellt Watchvest auf dem Marktplatz den Nutzern die Investment-Token der Emittenten vor und informiert über diese.
b) Zeichnung
- Emittentinnen/Anbieter können den Marktplatz auf der technischen Plattform nutzen, um interessierte Nutzer zu den jeweiligen Investment-Token zu informieren. Für den Inhalt und die Richtigkeit / Vollständigkeit der Informationen ist die Emittentin verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch, sofern und soweit Watchvest auf dem Marktplatz Angaben über Investment-Token macht, die ausschließlich aus den jeweiligen Darstellungen, Informationen oder Unterlagen der Emittenten bzw. Anbieter übernommen worden sind, insbesondere etwaige von den Emittenten bzw. Anbietern ausgewiesene oder in Aussicht gestellte Erträge oder Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Investment-Token.
- Es besteht eine zeitliche Begrenzung für das Angebot zum Erwerb der Investment-Token, welche für jeden Investment-Token individuell ist. Emittentin und Watchvest behalten sich jeweils vor, die zeitliche Begrenzung jederzeit beliebig zu verändern. Ebenfalls besteht das Recht einer vorzeitigen Beendigung des Angebots, insbesondere, wenn die Nachfrage das Angebot überschreitet („Überzeichnung“). Für den Fall einer Überzeichnung gilt, dass Zeichnungsangebote in der Reihenfolge ihres Eingangs an die Emittentin weitergeleitet werden, wobei maßgeblich ist, dass alle vertragsrelevanten Dokumente inklusive der Dokumente zur Angemessenheitsprüfung, Personenidentifikation und Kontodaten Watchvest vollständig und richtig ausgefüllt vorliegen. Für den Fall, dass ein Zeichnungsbetrag das noch verfügbare Volumen an Investment-Token überschreitet, kann die Emittentin den Zeichnungsbetrag entsprechend dem noch verfügbaren Volumen kürzen.
- Bei der Anlageentscheidung besteht die volle Verantwortung zur Informationsbeschaffung und Prüfung beim Nutzer. Damit ist der Nutzer verpflichtet, vor der Zeichnung eines Investment-Tokens eine intensive Durchsicht aller Unterlagen, Risiken und weiteren Gegebenheiten zum Investment-Token durchzuführen, sodass eine Entscheidung über die Zeichnung eines Investment-Tokens in eigener Verantwortung geschieht.
- Für den erfolgreichen Abschluss einer Zeichnung zum Erwerb eines Investment-Tokens ist es erforderlich, dass der Nutzer sämtliche elektronischen Formularseiten beim Zeichnungsprozess auf dem Marktplatz vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt und am Ende des Zeichnungsprozess auf der Übersicht den Button „[Jetzt kostenpflichtig Zeichnungsangebot abgeben]“ anklickt. Dadurch löst der Nutzer ein Angebot zum Erwerb des jeweiligen Investment-Tokens aus, was jedoch nicht automatisch zu einem Vertragsschluss führt. Ein solcher Vertrag über den Erwerb des jeweiligen Investment-Tokens kommt erst zustande, wenn (i.) das vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Zeichnungsangebot übermittelt wurde, (ii.) die Emittentin oder ein durch diesen beauftragten Dritten das Zeichnungsangebot des Nutzers annimmt und (iii.) eine Bestätigung des Erwerbs per E-Mail durch Watchvest stattfindet, es sei denn, die Angebotsbedingungen des jeweiligen Investment-Tokens sehen ausdrücklich etwas Abweichendes vor.
- Die Emittentin bzw. ein von dieser beauftragte/r Dritte/r behalten das Recht, die Zeichnungserklärung des Nutzers abzulehnen, es sei denn, die Angebotsbedingungen des jeweiligen Investment-Tokens sehen ausdrücklich etwas Abweichendes vor.
- Im Rahmen des Zeichnungsprozesses auf dem Marktplatz werden Einzelheiten zum Angebot, zur Zeichnung, zum Vertragsschluss sowie zu den weiteren Erwerbsbedingungen und -beschränkungen aufgezeigt und sind vom Nutzer separat zu bestätigen.
- Eine Erwerbsbeschränkung kann in dem Erfordernis einer Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB bestehen. Auf das Erfordernis der Unternehmereigenschaft wird bei den relevanten Angeboten im Rahmen der Zeichnung hingewiesen und der Nutzer muss im Rahmen der Zeichnung bestätigen, dass er die für das Angebot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
c) Tippgeber
Ist der Nutzer über einen Tippgeber auf die Watchvest (www.watchvest.com) aufmerksam geworden und zeichnet Investment-Token, legt Watchvest bestimmte personenbezogenen Daten des Nutzers (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anlagebetrag, Höhe der Tippgeberprovision, usw.) für die Abwicklung der Tippgeberprovision gegenüber dem Tippgeber offen, soweit und solange dies für die Abwicklung einer Provisionszahlung an den jeweiligen Tippgebers erforderlich ist. Die Offenlegung kann sowohl automatisiert erfolgen (Gewährung eines Zugriffs auf die Daten) oder erst stattfinden, nachdem Watchvest eine Vorauswahl getroffen und geprüft hat, ob dieser Investment-Token für den Nutzer grundsätzlich geeignet ist.
5. Nutzungsbedingungen für den Watchvest Sekundärmarkt für Investment-Token
Vermittlung auf dem Sekundärmarkt
- Auf dem Sekundärmarkt können Nutzer Angebote zum Kauf und/oder Verkauf von Investment-Token einstellen. Watchvest selbst stellt keine Angebote ein und wird auch nicht Partei der zwischen Nutzern geschlossenen Erwerbsverträge. Ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Investment-Token eines bestimmten Projekts auf dem Sekundärmarkt muss folgende Bedingungen erfüllen: (a) Jede Transaktion muss mindestens 500 Investment-Token desselben Projekts umfassen und (b) eine Transaktion darf nicht dazu führen, dass der Verkäufer infolge der Transaktion weniger als 500 Investment-Token des betreffenden Projekts hält, es sei denn, der Verkäufer überträgt sämtliche Investment-Token des betreffenden Projekts.
- Der Sekundärmarkt dient ausschließlich dem Verkauf und Kauf von Investment-Token (im Folgenden: „Übertragung“), die zuvor von Watchvest vermittelt wurden.
- Watchvest veröffentlicht Verkaufs- und Kaufangebote über Investment-Token von Nutzern auf dem Sekundärmarkt zu den vom Verkäufer oder Käufer vorgegebenen Konditionen. Das Angebot wird von Watchvest nicht verändert. Insbesondere stellt Watchvest selbst keine An- und Verkaufskurse. Ein Kaufvertrag über Investment-Token kommt allein zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Watchvest wird nicht Partei des Kaufvertrags. Käufer und Verkäufer können frei entscheiden, ob sie den Kaufvertrag miteinander eingehen wollen. Watchvest hat insbesondere keinen Einfluss, ob und zu welchen Konditionen ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrags über Investment-Token gegen Watchvest.
Verkaufsangebot und Annahme des Verkaufsangebots
- Beabsichtigt ein Nutzer des Sekundärmarkts, Investment-Token zu verkaufen (im Folgenden: „Verkäufer“), ohne ein Kaufangebot anzunehmen (vgl. dazu Ziffer (3) Abs. (5)), kann der Verkäufer auf dem Sekundärmarkt ein Verkaufsangebot nur nach Maßgabe der Ziffer (2) einstellen.
- Der Verkäufer muss bei Erstellung des Verkaufsangebots die Anzahl der zu verkaufenden Investment-Token für ein bestimmtes Projekt, den Preis pro Stück und den maximalen Angebotszeitraum angeben. Ebenfalls muss der Verkäufer sich entscheiden, ob er das Verkaufsangebot für ein bestimmtes Projekt ganzheitlich an einen Nutzer (im Folgenden: „Vollverkauf“) oder alternativ gestückelt zu einer Mindestabnahmemenge von 500 Stück pro Transaktion an einen oder mehrere Nutzer (im Folgenden: „gestückelter Verkauf“) verkaufen möchte. Mittels einer mTAN-Bestätigung gibt der Verkäufer das verbindliche Verkaufsangebot frei. Im Anschluss veröffentlicht Watchvest das Verkaufsangebot des Verkäufers auf dem Sekundärmarkt.
- Das Verkaufsangebot des Verkäufers endet mit Abschluss eines Kaufvertrages auf dem Sekundärmarkt oder nach Ablauf des von dem Verkäufer festgelegten Angebotszeitraumes, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Verkaufsangebots auf dem Sekundärmarkt; Nutzer haben das Recht, ein neues Verkaufsangebot zu erstellen. Ein Nutzer kann das beendete Verkaufsangebot nicht mehr annehmen.
- Der Verkäufer kann das Verkaufsangebot nach Veröffentlichung auf dem Sekundärmarkt deaktivieren und vorbehaltlich einer Reservierung nach Ziff. (5) ändern. Ein nicht deaktiviertes Verkaufsangebot kann jederzeit, auch während eines Änderungsvorganges, angenommen werden.
- Hat ein anderer Nutzer Interesse am Kauf von Investment-Token (im Folgenden: „Käufer“), kann der Käufer das Angebot des Verkäufers, je nach Modalität des Verkaufsangebots annehmen. Eine Annahme, die weniger als 500 Investment-Token eines bestimmten Projekts umfasst, ist unzulässig. Im Falle des gestückelten Verkaufs ist eine teilweise Annahme zudem dann unzulässig, wenn sie dazu führt, dass das verbleibende Verkaufsangebot nach Abwicklung der Transaktion weniger als 500 Investment-Token des betreffenden Projekts umfasst. Bei einem gestückelten Verkauf wird die vom Käufer gewählte Anzahl an Investment-Token zu den vom Verkäufer angebotenen Konditionen vorbehaltlich einer Deaktivierung des Verkaufsangebotes durch den Verkäufer nach Ziff. (4) für einen Zeitraum von 20 Minuten zugunsten des Käufers reserviert. Für die Dauer der Reservierungszeit wird das Verkaufsangebot so behandelt, als ob sich die Gesamtmenge der angebotenen Investment-Token um die reservierte Anzahl an Investment-Token verringert hat. Nach Ablauf der Reservierungszeit entfällt die Reservierung und die reservierte Anzahl an Investment-Token steht wieder für Käufer zur Verfügung. Der Käufer muss den Kaufprozess nach Ablauf der Reservierungszeit erneut starten, wobei der Reservierungsprozess erneut beginnt. Der Käufer trägt insoweit das Preisänderungsrisiko bei einer abgelaufenen Reservierung. Durch das Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig kaufen“ und die Bestätigung des Kaufes durch den Käufer mittels mTAN kommt der Kaufvertrag über die von dem Käufer gewählte Anzahl an Investment-Token des Verkäufers zu den angebotenen Konditionen zustande; im Falle des Vollverkaufs jedoch nur, sofern nicht ein anderer Käufer dem Käufer zuvorkommt. Watchvest informiert Käufer und Verkäufer über den Abschluss des Kaufvertrages.
- Eine mTAN steht dem Nutzer nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Watchvest übernimmt keine Haftung für zeitliche Verzögerungen des Empfangs der mTAN oder sonstige Umstände, die zur Ungültigkeit der mTAN führen, die nicht im Verantwortungsbereich von Watchvest liegen.
Kaufangebot und Annahme des Kaufangebotes
- Beabsichtigt ein Käufer Investment-Token zu kaufen, ohne ein Verkaufsangebot anzunehmen (vgl. dazu Ziffer (2) Abs. (5)), kann der Käufer auf dem Sekundärmarkt ein Kaufangebot nur nach Maßgabe dieser Ziffer (2) einstellen.
- Der Käufer muss hierzu bei Erstellung des Kaufangebotes die Anzahl der zu kaufenden Investment-Token für ein bestimmtes Projekt (mindestens jedoch 500 Stück), den Preis pro Stück und den maximalen Angebotszeitraum angeben. Ebenfalls muss der Käufer sich entscheiden, ob das Kaufangebot nur einheitlich von einem einzigen Nutzer (im Folgenden: „Vollkauf“) oder alternativ gestückelt von einem oder mehreren Nutzern (im Folgenden: „gestückelter Kauf“) angenommen werden kann. Mittels einer mTAN-Bestätigung gibt der Käufer das verbindliche Kaufangebot frei. Ein Betrag in Höhe des angebotenen Kaufpreises wird in der E-Wallet des Käufers für die Dauer des Kaufangebotes geblockt. Im Anschluss veröffentlicht Watchvest das Kaufangebot des Käufers auf dem Sekundärmarkt.
- Das Kaufangebot des Käufers endet nach Abschluss eines Kaufvertrages auf dem Sekundärmarkt oder nach Ablauf des von dem Käufer festgelegten Angebotszeitraumes, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Kaufangebotes; Nutzer haben das Recht, ein neues Kaufangebot zu erstellen. Ein Nutzer kann ein beendetes Kaufangebot nicht mehr annehmen.
- Der Käufer kann das Kaufangebot nach Veröffentlichung auf dem Sekundärmarkt deaktivieren und vorbehaltlich einer Reservierung nach Ziff. (5) ändern. Ein nicht deaktiviertes Kaufangebot kann jederzeit, auch während eines Änderungsvorganges, angenommen werden.
- Hat ein Verkäufer Interesse an dem Kaufangebot, kann der Verkäufer das Kaufangebot je nach Modalität des Kaufangebots annehmen. Eine Annahme, die weniger als 500 Investment-Token eines bestimmten Projekts umfasst, ist unzulässig. Im Falle des gestückelten Kaufs ist eine teilweise Annahme zudem dann unzulässig, wenn sie dazu führt, dass das verbleibende Kaufangebot nach Abwicklung der Transaktion weniger als 500 Investment-Token des betreffenden Projekts umfasst. Bei einem gestückelten Kauf wird die vom Verkäufer gewählte Anzahl an Investment-Token zu den vom Käufer angebotenen Konditionen vorbehaltlich einer Deaktivierung des Kaufangebotes durch den Käufer nach Ziff. (4) für einen Zeitraum von 20 Minuten zugunsten des Verkäufers reserviert. Für die Dauer der Reservierungszeit wird das Kaufangebot so behandelt, als ob sich die Gesamtmenge der zu kaufenden Investment-Token um die reservierte Anzahl an Investment-Token verringert hat. Nach Ablauf der Reservierungszeit entfällt die Reservierung und die reservierte Anzahl an Investment-Token steht wieder für Verkäufer zur Verfügung. Der Verkäufer muss den Verkaufsprozess nach Ablauf der Reservierungszeit erneut starten, wobei der Reservierungsprozess erneut beginnt. Der Verkäufer trägt insoweit das Preisänderungsrisiko bei einer abgelaufenen Reservierung. Durch das Klicken des Buttons „Jetzt verbindlich verkaufen“ und die Bestätigung des Verkaufes durch den Verkäufer mittels mTAN kommt der Kaufvertrag über die Investment-Token des Verkäufers zu den vom Käufer benannten Konditionen zustande; im Falle des Vollverkaufes jedoch nur, sofern nicht ein andere Verkäufer dem Verkäufer zuvorkommt. Watchvest informiert Käufer und Verkäufer über den Abschluss des Kaufvertrages.
- Eine mTAN steht dem Nutzer nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Watchvest übernimmt keine Haftung für zeitliche Verzögerungen des Empfangs der mTAN oder sonstige Umstände, die zur Ungültigkeit der mTAN führen, die nicht im Verantwortungsbereich von Watchvest liegen.
Abwicklung der Kaufverträge
- Zahlungen im Rahmen der über den Sekundärmarkt vermittelten Kaufverträge werden ausschließlich über die E-Wallet unter Zwischenschaltung des Zahlungsdienstleisters abgewickelt. Um Kauftransaktionen tätigen zu können, müssen die Käufer über ein ausreichendes Guthaben auf der E-Wallet verfügen.
- Kommt über den Sekundärmarkt ein Kaufvertrag über Investment-Token zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande, leitet Watchvest die Einigung über den Kaufpreis an den Zahlungsdienstleister weiter. Der Kauf bzw. Verkauf wird im Anschluss unmittelbar seitens des Zahlungsdienstleisters weiterverarbeitet und die Zahlung des Kaufpreises über die E-Wallets veranlasst. Zu diesem Zweck wird ein Betrag in Höhe des Kaufpreises von der E-Wallet des Käufers mit der Maßgabe an die E-Wallet des Verkäufers übermittelt, dass diese Zahlung erst nach erfolgreicher Übertragung der verkauften Investment-Token durch Eintragung auf der Blockchain als frei verwendbares Guthaben in der E-Wallet des Verkäufers zur Verfügung steht. Die anschließende Übertragung der Investment-Token wird über die Blockchain durchgeführt und unmittelbar über die Wallets von Käufer und Verkäufer verbucht. Alle Rechte und Pflichten aus den Investment-Token gehen nach erfolgreicher und über die Blockchain bestätigter Transaktion auf den Käufer über. Nach erfolgreicher Übertragung der verkauften Investment-Token durch Eintragung auf der Blockchain steht der gezahlte Kaufpreis als frei verwendbares Guthaben in der E-Wallet des Verkäufers zur Verfügung. Watchvest wird Informationen über die Investment-Token-Übertragung an die Emittentin des Investment-Tokens mitteilen. Es gelten die Nutzungsbedingungen für das digitale Schließfach unter und die für das jeweilige Investment-Token geltenden Bestimmungen aus den Schuldverschreibungsbedingungen, welche den Nutzern vor dem Kauf eines Investment-Tokens zur Verfügung gestellt werden.
Kosten
Das Nutzerkonto für den Sekundärmarkt ist kostenlos. Für die Veröffentlichung von Verkaufs- als auch Kaufangeboten auf dem Sekundärmarkt behält Watchvest sich vor, in Zukunft ein Transaktionsentgelt (Verkaufs- und/oder Kaufgebühr) zu erheben. Das Transaktionsentgelt wird vom Gebührenmodell und dem Gesamthandelsvolumen abhängig sein. Die Kosteninformationen werden dem Nutzer in jedem Fall vor Einstellen eines Verkauf- und/oder Kaufangebotes angezeigt.
6) Allgemeines
Vertragslaufzeit, Kündigung
- Der Nutzungsvertrag nach diesen Nutzungsbedingungen wird zwischen Watchvest und dem Nutzer auf eine unbestimmte Vertragslaufzeit geschlossen.
- Der Nutzungsvertrag ist jederzeit beiderseitig mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich oder in Textform (z.B. per E- Mail) ordentlich kündbar.
- Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit, den Nutzungsvertrag aus der Watchvest App heraus zu kündigen, sobald diese verfügbar ist. Die Kündigung aus der Watchvest App heraus wird unmittelbar wirksam. Die unter Ziff. (2) genannte zweiwöchige Kündigungsfrist gilt in diesem Fall nicht.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt unberührt.
- Kündigungen gegenüber Watchvest sind an die in der Präambel angegebene Adresse oder per E-Mail (an info@watchvest.com) zu richten.
- Jede Kündigung des Nutzungsvertrags ist ausgeschlossen, solange der Nutzer noch Investment-Token im Nutzerkonto der Watchvest hält.
- Watchvest wird unverzüglich nach Beendigung des Nutzungsvertrages alle Daten des Nutzers an den Emittenten des Investment- Token weitergeben.
Haftung
- Die Haftung von Watchvest für Bereitstellung und Betrieb des Marktplatzes und des Sekundärmarktes ist nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen möglich. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Markplatz- und Sekundärmarktnutzung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (im Folgenden: „Kardinalpflichten“), für die Watchvest jeweils bereits bei einfacher Fahrlässigkeit haftet. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Watchvest auf solche Schäden und/oder einen solchen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbar waren.
- Watchvest haftet nicht auf den Erfolg der jeweiligen Investment-Token oder der Einhaltung von im Zusammenhang mit den jeweiligen Investment-Token abgegebenen Prognosen und auch nicht für das Risiko des Ausfalls von Zahlungen von Nutzern, sowie einer Insolvenz der Emittenten.
- Die aufgeführten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen finden ebenfalls Anwendung zugunsten der Mitarbeiter von Watchvest.
- Ansprüche, für die Watchvest gemäß Ziff. (1) nur beschränkt haftet, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der Nutzer von der Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit Kenntnis erlangt hat, oder grob fahrlässig nicht erlangt hat.
Änderung der Nutzungsbedingungen, Beendigung von Diensten
- Die Nutzungsbedingungen können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche Watchvest nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde, vorausgesetzt, wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses werden dadurch nicht berührt. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Regelungen zur Kündigung.
- Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Nutzers verschoben wird, so dass die Änderung für den Nutzer zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbracht werden kann oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
- Änderungen werden den Nutzern spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Ihnen kann bis zum geplanten Inkrafttreten der jeweiligen Änderung widersprochen werden. Die jeweils geänderten Nutzungsbedingungen werden Nutzern zudem unter www.watchvest.com zur Verfügung gestellt.
- Für den Fall des Widerspruchs des Nutzers zu einer Änderung dieser AGB steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die unter VI. 1. (2) genannte zweiwöchige Kündigungsfrist gilt in diesem Fall nicht, das Vertragsverhältnis endet mit Inkrafttreten der Änderung.
Widerrufsrecht
Nutzern, die Verbraucher sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das sich auf den Nutzungsvertrag für Marktplatz und Sekundärmarkt bezieht. Dieser Vertrag kann nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen für Verbraucher widerrufen werden. Nutzer des Marktplatzes und des Sekundärmarkts erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Watchvest bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt und das Widerrufsrecht des Nutzers vorzeitig erlischt, sobald Watchvest damit beginnt, eine Vermittlungsleistung zu erbringen.
Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Watchvest GmbH
E-Mail: info@watchvest.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Beschwerden und Streitbeilegung
(1) Sie können sich mit einer Beschwerde jederzeit per E-Mail info@watchvest.com an Watchvest wenden.
(2) Ihnen stehen folgende außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung:
- Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, Webseite: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle, zu beschweren.
- Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
(3) Watchvest ist nicht bereit und nicht verpflichtet an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder seinen (Wohn-)Sitz nach Geltung dieser Nutzungsbedingungen in das Nicht-EU- Ausland verlegt, so ist Hannover Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
8. Schlussbestimmungen
- Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl gilt nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften desjenigen EU-Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Nutzer (soweit dieser Verbraucher ist) einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang bieten.
Watchvest GmbH
Stand: 17. Juni 2022